Site Navigation:
 
 

Mitgliedschaft

Jedermann, ob Mann oder Frau, mit oder ohne Rufzeichen kann Mitglied im Verein werden. Dazu ist das Anmeldeformular auszufüllen und unterzeichnet dem Präsidenten zuzustellen. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
E-Mail Formulare müssen nicht unterzeichet werden!

Es gibt folgende Mitgliederkategorien:

  1. Aktivmitglieder,
    (Mitglieder, die am 1.1. des laufenden Vereinsjahres das 17. Lebensjahr vollendet haben.)
  2. Jungmitglieder,
    (Jugendliche, die am 1.1. des laufenden Vereinsjahres das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.)
  3. Gönner.
    (Personen, private und öffentliche Institutionen, Vereine und Unternehmen, die die Sektion finanziell unterstützen. Die jährliche Unterstützung muss mindestens die Höhe eines Jahresbeitrages erreichen. Gönner haben kein Stimm- und Wahlrecht und sind nicht in ein Amt wählbar.)
  4. Einmalige beitragsfreie Mitgliedschaft bei neuerworbenem Fähigkeitsausweis für HB3 oder HB9. Sie gilt für das laufende Jahr, in dem die Prüfung abgelegt wurde und das Folgejahr. Diese Mitglieder gelten als Aktivmitglieder jedoch erhalten sie das QUA nur elektronisch. Ein Zutritt für den Shack ist nur in Begleitung eines regulären Aktivmitgliedes möglich. Nach Ablauf der beitragsfreien Zeit wird die Aufnahme als normales Aktivmitglied erwünscht.

Die Jahresbeiträge betragen:

  1. Aktivmitglieder; Fr. 50.00
  2. Jungmitglieder; Fr. 25.00
  3. Gönner; zahlen mindestens einen Beitrag von Fr. 50.00.
  4. Ehren- und Vorstandsmitglieder; sind beitragsfrei.
  5. Um dem schleichenden Mitgliederschwund in unserem Verein entgegenzuwirken, hat der Vorstand beschlossen, bei neuerworbenem Fähigkeitsausweis für HB3 oder HB9 (d.h. nach bestandener BAKOM Prüfung) eine einmalige „beitragsfreie Mitgliedschaft“ in der Sektion anzubieten. Sie gilt für das laufende Jahr, in dem die Prüfung abgelegt wurde und das Folgejahr. Diese Mitglieder gelten als Aktivmitglieder mit etwas eingeschränkten Rechten (QUA nur elektronisch, keine Schlüsselabgabe für den Shack d.h. nur begleiteter Zutritt). Nach Ablauf der beitragsfreien Zeit wird die Aufnahme als normales Aktivmitglied nahegelegt (ohne aktives Zutun des Mitglieds erlischt die Mitgliedschaft automatisch).

    Interessenten, die diese Bedingungen erfüllen, melden sich beim Präsidenten!